Mit ganz wenigen Ausnahmen haben hier alle Eltern die gleiche Erfahrung mit Versicherungen gemacht! Wenn sie irgendwann eine private Krankenzusatzversicherung für ihr Kind abschließen wollen, werden sie von den meisten Versicherungsgesellschaften schlichtweg abgelehnt. In seltenen Fällen wird ihnen die Versicherung zwar angeboten, dann aber nur mit einem hohen Risikoaufschlag, der locker das Doppelte bis Vierfache des normalen Tarifs ausmachen kann. Eltern, die generell privat krankenversichert sind, bekommen manchmal bereits beim Abschluss der normalen Krankenversicherung für ihr Kind hohe Aufschläge aufgedrückt. Die Versicherer sehen in dem Vorliegen einer genetisch bedingten Stoffwechselstörung ein hohes Risikopotential, das sie sich entsprechend bezahlen lassen wollen.
Falls jemand unter diesem Gesichtspunkt mit dem Gedanken spielt, den MCAD-Mangel einfach gegenüber der Versicherung zu verschweigen, ist dies definitiv keine gute Idee! Aufgrund der nun mal im Rahmen der MCAD-Therapie erfolgenden Untersuchungen und Behandlungen, wird die KK ohnehin sehr schnell feststellen, wofür die zur Erstattung eingereichten Kosten angefallen sind und dann u.U. von irgendeinem Sonderkündigungsrecht aufgrund bewusst verschwiegener, relevanter Vorerkrankungen Gebrauch machen und den Versicherungsvertrag ihrerseits kündigen. Dadurch bleiben die Eltern auf ihren Kosten sitzen und müssen sich dann wieder auf die mühsame Suche nach einer neuen Versicherung machen. Dies gestaltet sich dann aber noch sehr viel schwieriger. Mehr dazu weiter unten.
In der gesamten Forenzeit hatte sich bzgl. dieses großen Problems auch keine wirkliche Lösung herausgestellt. Der Abschluss einer privaten (Zusatz-)Versicherung ist schon für die Eltern von Kindern mit MCAD-Mangel meist mit einer langwierigen Suche und vielen Enttäuschungen verbunden − und für die irgendwann sich selbst versichernden MCADler dann erst recht.
Inzwischen habe ich aber einen sehr hilfreichen Tipp von einem diesbezüglich erfahrenen Arzt bekommen – mit der Erlaubnis, diesen hier weiterzugeben.
Die “schwarze Liste” der privaten Versicherungsanbieter
Es ist seit langem bekannt, dass es auch bei Versicherern eine “schwarze Liste” gibt, das sogenannte Hinweis- und Informationssystem (HIS) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Vergleichbar mit der Schufa, die Kreditanbietern einen Einblick in die Kreditwürdigkeit eines Antragstellers bietet und bei negativen Einträgen dem Kreditanbieter von einem Vertragsabschluss abrät, gibt es mit dem HIS auch einen entsprechenden, wenn auch in der Öffentlichkeit nicht genauso bekannten Service für Versicherungsanbieter. Wer einmal auf dieser Blacklist gelandet ist, hat so gut wie keine Chance mehr, irgendwo einen neuen Versicherungsvertrag abschließen zu können. Das betrifft vor allem Versicherungskunden, die bereits durch teure Medikamente oder häufige Arztbesuche sehr hohe Kosten verursacht haben und die eine andere private Versicherung deshalb lieber nicht zu ihren Kunden zählen möchte. Anbieter von Berufsunfähigkeits-Versicherungen möchten dagegen keine Kunden mit Rückenleiden oder psychischen Problemen. Selbst die im Kindesalter gestellte Diagnose “übermäßiges Heimweh” kann schon dazu führen, dass einem jungen Menschen zu einem späteren Zeitpunkt die Aufnahme in eine solche Versicherung verwehrt wird.
Man kann aber auch schon auf der Blacklist landen, ohne überhaupt etwas in diesem Sinne “falsch” gemacht zu haben. Es reicht bereits aus, ein einziges Mal von einer Versicherung – aus welchem Grund auch immer – abgelehnt worden zu sein. Der betreffende Antragsteller wird dann quasi als “unerwünschter Kunde” notiert und die Sachbearbeiter anderer Versichungen denken sich infolgedessen: “Wenn er schon von anderen Versicherungen abgelehnt wurde, wollen wir uns den lieber auch nicht ans Bein binden!” . Oftmals hängt es dabei auch nicht an der Sicht des einen Antragsbearbeiters, sondern es gibt versicherungsinterne Regelungen, nach denen auf der Blacklist des HIS geführte Personen nicht aufgenommen werden dürfen. Dann spielt es auch keine wirkliche Rolle mehr, ob die erste Ablehnung vielleicht einfach nur erfolgte, weil der Sachbearbeiter bzw. die Versicherungsgesellschaft den MCAD-Mangel viel schlimmer einschätzte, als es bei anderen Anbietern gesehen würde. Der als Vorerkrankung angegebene MCAD-Mangel ist dann vielleicht sogar von nachrangiger Bedeutung, sondern ausschlaggebend ist der Umstand, dass der Antragsteller zuvor bereits woanders abgelehnt wurde.
Aus diesem Grund gibt es in Versicherungsanträgen fast immer ein Ankreuzfeld “Wurden Sie schon einmal von einer Versicherung abgelehnt?” mit den Auswahlmöglichkeiten Ja und Nein, noch nie abgelehnt. Kreuzt man hier nach einem bereits erlebten Fehlschlag wahrheitsgemäß Ja an, ist der Antrag bereits so gut wie abgelehnt. Kreuzt man dagegen absichtlich Nein an, wird über die generell erfolgende Abfrage beim HIS schnell herausgefunden, ob dies den Tatsachen entspricht – mit entsprechenden Folgen.
Besser gleich beim ersten Versuch einen Versicherungsmakler aufsuchen, statt es bei einer einzelnen Versicherung zu versuchen!
Du kannst dir sicher vorstellen, dass die Chance, aufgrund des MCAD-Mangels gleich von der ersten Versicherung abgelehnt zu werden und damit den Weg für sämtliche weitere Versuche bei anderen Gesellschaften verbaut zu bekommen, sehr groß ist. Hat man damit erst einmal diesen Abgelehnt-Makel im HIS an sich, bzw. seinem Kind hängen, ist es zu spät. Aus diesem Grund ist es für dich sehr zu empfehlen, dich an einen Versicherungsmakler, statt direkt an eine Versicherung zu wenden. Der Versicherungsmakler hat für jede gewünschte Versicherungsart (z.B. die Krankenzusatzversicherung) üblicherweise gleich einen ganzen Stapel von Anbietern im Portfolio, bei denen er eine entsprechende Abfrage parallel und vor allem anonymisiert stellen kann. In allen diesen gleichzeitigen Anträgen kann dann wahrheitsgemäß angegeben werden, dass man noch nie von einer Versicherung abgelehnt wurde.
Die Zu- und Absagen kommen dann ebenfalls annähernd gleichzeitig. Sobald eine oder mehrere Versicherungen die Anfrage tatsächlich positiv beantworten, kann man unter diesen Angeboten eventuell noch kurz vergleichen, wie es mit den im Tarif verlangten Zuschlägen aufgrund des MCAD-Mangels aussieht. Dann sollte man aber auch unbedingt zuschlagen. Vor allem, wenn es tatsächlich nur eine Zusage gibt, ist von weiterem Hinauszögern dringend abzuraten. Besser wird es mit weiterem Suchen mit großer Wahrscheinlichkeit doch nicht mehr werden.
Vergleichsportale im Internet sollte man diesbezüglich meiden, denn ohne Angabe der persönlichen Daten geht da für konkrete Angebotseinholungen meistens ohnehin nichts. Gerade auf diese Weise kann man sehr schnell mit seinem Namen auf der Liste der abgelehnten und damit bei allen Versicherungsgesellschaften unerwünschten Kunden landen.
Mittels der zunächst anonymisierten Anfrage durch den Versicherungs-Makler erfahren zwar alle Anbieter von dem zu berücksichtigenden MCAD-Mangel, aber nur die zustimmende und schließlich ausgewählte Versicherung erfährt euch den Namen deines Kindes. Alle ablehnenden Versicherungen kennen ihn nicht und so kann er auch nicht auf die Liste des HIS kommen.